Lars Alt: Zinsen für Studienkredite müssen stärker sinken

Die Förderbank KfW hat im April die Zinsen für Studierendenkredite auf 7,51 Prozent festgelegt. Dazu erklärt der Sprecher der FDP Niedersachsen für Wissenschaft, Hochschule und Forschung, Lars Alt:

„Die Zinsen für Studienkredite bei der KfW sind weiterhin zu hoch. Studienkredite sind nach Stipendien, Nebenjobs und dem BAföG das letzte Mittel zur Studienfinanzierung. Die Studierenden, die trotz allem auf einen Studienkredit angewiesen sind, gehören bereits zu einer benachteiligten Gruppe. Gerade diejenigen, denen keine andere Wahl bleibt, werden durch die hohen Zinsen also weiter in die Armut getrieben. Der Zinssatz muss daher endlich wieder das Vor-Corona-Niveau anpeilen. Das wäre auch schon jetzt möglich, wenn die KfW sich ausschließlich an dem Referenzzins Euribor orientieren und keine zusätzlichen Aufschläge erheben würde. Bei einer staatlichen Haftung des Bundes und einer vollständigen staatlichen Anteilseignerschaft der KfW kann erwartet werden, dass keine zusätzlichen Bearbeitungsgebühren und Risikozuschläge auf die Studierenden abgewälzt werden. 

Problematisch sind die hohen Zinsen für Studienkredite auch deshalb, weil derzeit nur 11 Prozent der Studierenden von Leistungen aus dem BAföG profitieren. Eine Stärkung des BAföG sorgt für eine höhere Unabhängigkeit von Studienkrediten. Dafür hat die Ampel-Koalition im März mit dem Kabinettsbeschluss zur wiederholten Anhebung der Freibeträge auf Elterneinkommen, der Streichung der Anrechnung des Geschwistereinkommens und der neu eingeführten Studienstarthilfe weitere wichtige Beiträge zur Studienfinanzierung eingeleitet.“

Hintergrund: 
Die Zinsen der staatlichen Förderbank KfW für Studienkredite sind in den letzten Jahren rasant angestiegen. Im Oktober 2022 lag der effektive Zins bei über 6 Prozent und erreichte im Oktober 2023 einen Höchststand von 9 Prozent. Das Zinsniveau vor der Pandemie lag bei rund 4 Prozent. Den Zinssatz legt die KfW anhand des Euribor zuzüglich eines eigenen Betrags für die Bearbeitung und für einen Risikoaufschlag fest. Die Beiträge werden monatlich ausgezahlt und sind auf 650 Euro und eine Förderdauer von maximal 14 Semestern begrenzt. Das 29. BAföG-Änderungsgesetz ist das dritte Änderungsgesetz der Ampelkoalition seit Beginn der Legislaturperiode.